Pergart Paraffinheizung ‚JARI Fire‘ schwarz für Gewächshäuser – toom

für Kleingewächshäuser bis zu 2 m², hilft bei der Frühbeetanzucht, pro Füllung ca. 14 Tage Brenndauer, Brennstoff aus Petroleum, Maße: H 12 x Ø 19,2 cm; Petroleumheizungen sind eine simple und gleichzeitig effektive Methode zu heizen ohne weitere Infrastrukturen im Gewächshaus zu benötigen. Mit der ‚JARI Fire‘ Gewächshausheizung von Vitavia kommen frostempfindliche Pflanzen auf bis zu 2 m² Grundfläche sicher durch jeden Winter. Der Einzelbrenner sorgt für Plustemperaturen für bis zu 14 Tage pro Füllung. Das robuste Stahlgehäuse macht ‚JARI Fire‘ unempfindlich gegen Kälte, Feuchtigkeit und Stöße. Konstruiert für den jahrelangen Gebrauch ist die ‚JARI Fire‘ von Vitavia mit 2 Jahren Garantie versehen.

Artikelnummer: 28483090509 Kategorie:

Produktbeschreibung

Anbieter: toom Baumarkt DE

Kategorien: Bauen & Renovieren > Heizen

Lieferzeit laut Anbieter: 8-10 Werktage – oder online reservieren und innerhalb einer Stunde in deinem toom Markt abholbereit!

für Kleingewächshäuser bis zu 2 m², hilft bei der Frühbeetanzucht, pro Füllung ca. 14 Tage Brenndauer, Brennstoff aus Petroleum, Maße: H 12 x Ø 19,2 cm; Petroleumheizungen sind eine simple und gleichzeitig effektive Methode zu heizen ohne weitere Infrastrukturen im Gewächshaus zu benötigen. Mit der ‚JARI Fire‘ Gewächshausheizung von Vitavia kommen frostempfindliche Pflanzen auf bis zu 2 m² Grundfläche sicher durch jeden Winter. Der Einzelbrenner sorgt für Plustemperaturen für bis zu 14 Tage pro Füllung. Das robuste Stahlgehäuse macht ‚JARI Fire‘ unempfindlich gegen Kälte, Feuchtigkeit und Stöße. Konstruiert für den jahrelangen Gebrauch ist die ‚JARI Fire‘ von Vitavia mit 2 Jahren Garantie versehen.

Schwarz

Hinweise:

Preise sind inkl. gesetzlicher MwSt., ggf. zuzüglich Versand.
Alle Angaben zu Preisen, Verfügbarkeiten, sowie Preis- und Rabattaktionen werden vom Anbieter getätigt / übermittelt und können sich zwischenzeitlich geändert haben, da unser System die Preise nicht täglich aktualisiert. Maßgeblich sind einzig die Angaben auf der eigenen Seite des Anbieters.