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Ratgeber zur Aufstellung von Zäunen

Hübsche Pflanzen vor einem Gartenzaun
Foto: maginnis via Twenty20

Wer sein Grundstück mit einem Zaun eingrenzen möchte, steht vor der Qual der Wahl. Denn viele Aspekte müssen beachtet werden, um sich am Ende für den richtigen Zaun zu entscheiden. Wichtige Kriterien sind das Material des Zauns, die Zaunart, die Zaunhöhe, die rechtlichen Aspekte, der optische Eindruck und nicht zuletzt die Funktionen, die der Zaun erfüllen sollte. Wir gehen die einzelnen Punkte für die Wahl des passenden Zauns der Reihe durch, damit Sie für Ihr Grundstück die richtige Entscheidung treffen können.

Welche Funktionen soll der Zaun erfüllen?

Je nach Art des Grundstücks und Vorlieben der Bewohner kann der Zaun nicht nur der Einfriedung und damit der Markierung des eigenen Grundstücks dienen, sondern auch Einbrecher, Wild und Haustiere wie Hunde und Katzen vom Besuch des Gartens abhalten. Andere Aufgaben für hochwertige Zäune können die Herstellung eines Sichtschutzes sein, wenn man sich auf seinem Grundstück unbefangen und unbeobachtet bewegen möchte. Außerdem können Zäune einen Lärmschutz an stark frequentierten Straßen leisten. Bei weiteren Zäunen freuen sich die Besitzer über einen Windschutz, besonders, wenn der Zaun auf der Westseite des Grundstücks aufgestellt wird, die nicht ohne Grund als Wetterseite gilt.

Welche Zäune für die Aufgaben geeignet sind

Für einen Blickschutz sollte der Zaun eine Höhe von rund zwei Metern aufweisen und aus geschlossenem, nicht transparentem Material sein. Zäune aus Aluminium, Kunststoff und Holz können den Wunsch nach Diskretion erfüllen. Auch die im Trend liegenden Gabionenzäune sich für den Sichtschutz gut geeignet und aufgrund der Dicke des Materials zusätzlich für den Lärmschutz. Sollen Einbrecher ferngehalten werden, sollte der Zaun aus stabilem Material sein. Wer wenig investieren möchte und Tiere vom Zaun fernhalten möchte, kann einen Jägerzaun aus Holz wählen, deren über Kreuz genagelte Latten Tiere vom Überqueren abhalten.

Das Material des Zauns

Eine andere Frage ist das Material des Zauns. So können Zäune aus Holz, Aluminium, Kunststoff, Glas, Beton, Edelstahl und Gabionen sein. Zäune aus Holz passen als natürliches Material besonders gut zur Einfriedung eines Gartens. Für sie spricht außerdem, dass jeder Baum bestimmte Eigenschaften aufweist. Beliebte Bäume für den Zaun sind deshalb Zäune aus dem Holz des Lorbeerbaums, Nussbaums, der Besenheide, Eiche, Douglasie, Robinie und der Kastanie, die stabil sind und auch optisch etwas hergeben. Zu beachten sind allerdings die begrenzte Haltbarkeit und der hohe Pflegeaufwand.

Viele ziehen deshalb einen Zaun aus Kunststoff oder Aluminium vor, der mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis besticht. Veredelt werden kann das Material mit einer Pulverbeschichtung und Feuerverzinkung, was der Rostbildung entgegenwirkt. Nahezu unzerstörbar ist ein Zaun aus Edelstahl, der allerdings seinen Preis hat. Mit einem garantierten Eyecatcher-Effekt versehen ist schließlich der ebenfalls stabile und massive Gabionenzaun.

Der ästhetische Aspekt

Ein Zaun sollte nicht nur funktional sein, sondern auch noch gut aussehen. Viele Hauseigentümer halten sich an das moderne Ideal des Bauhauses, das die Form der Funktion folgen sollte. In der Postmoderne sind aber extravagante und verspielte dekorative Elemente auch bei Zäunen wieder populär geworden.

Ein Beispiel dafür ist nicht nur der Gabionenzaun, sondern stellen auch eine Reihe an kunstvollen Schnörkeln, Bögen, symmetrischen Spitzen oder Kreis-Ornamenten am Zaun dar, die wieder verstärkt die Begrenzungen schmücken. Mit dem Friesenzaun wird ein Zaun gewählt, der gut zum Landhausstil passt und mit changierenden Bögen unterschiedlicher Höhe überzeugt. Beliebt sind für einen Schmuckzaun auch Zäune im antiken Stil und Zäune mit floralen Elementen und aus solchen aus dem Tierreich. Vögel machen sich hierbei als Dekor immer gut.

Rechtliche Vorschriften

Die gute Nachricht vorneweg: In Deutschland darf nach § 903 BGB jeder Bürger sein bebautes oder unbebautes Grundstück mit einem Zaun begrenzen. Dieses Recht kann in den Bundesländern Berlin und Brandenburg unter der Voraussetzung zur Pflicht werden, dass die Einfriedung ortsüblich ist. In den Bundesländern Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, NRW, Hessen und Baden-Württemberg (nur für Außenbezirke) sind Eigentümer zur Aufstellung eines Zauns verpflichtet, wenn der Nachbar dies verlangt.