Mit einer Metallbandsäge schneidet, wie der Name schon verrät, Alluminium und Metall. Diese Sägen werden sehr häufig im Berufsleben, aber auch für den Privatgebrauch verwendet. Das Gerät ist sehr langlebig, weshalb es sich auch lohnt sich gleich eine gute aber dafür preisklassigere Metallbandsäge zuzulegen. Doch gibt es eigentlich eine Altersbeschränkung für die Bedienung einer solche Säge?
Ab wieviel Jahren darf man eine Metallbandsäge verwenden?
Da es sich bei einer Metallbandsäge um ein Gerät mit Motor handelt, gibt es natürlich auch eine Altersbeschränkung für dieses Gerät. Unter 18 Jahren darf und sollte man dieses Gerät nicht bedienen. Wenn man das entsprechende Alter erreicht hat, ist es ratsam die Säge nur mit entsprechender Schutzkleidung und einer Schutzbrille zu bedienen. Denn auch hierbei können sich schnell Splitter ablösen und schnell ins Auge gehen. Absolviert man vorher einen Motorsägekurs ist man zusätzlich auch noch versichert, weshalb es von Vorteil ist vor der Bedienung eines solchen Gerätes einen Kurs zu belegen.
Ausnahmen während der Ausbildung
Natürlich gibt es auch viele Menschen, die eine Ausbildung absolvieren in der man zwingend eine Metallbandsäge benutzen muss. Hier gelten natürlich Ausnahmen, denn eine Ausbildung beginnt man in der Regel schon mit 16 Jahren. Hier sollte aber immer eine fachkundige Aufsicht in der Nähe sein, die den ganzen Vorgang betreut. Ein Kurs wird entweder vom jeweiligen Ausbilder oder separat erfolgen. Hat der Auszubildende dann das 18. Lebensjahr vollendet, kann er die Säge natürlich auch ohne Aufsicht benutzen.
Zuletzt sollte noch einmal zusammengefasst werden, dass das Bedienen von Motorsägen unter 18. Jahren generell untersagt ist. Auch wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat, sollte man eine Motorsäge nur mit entsprechender Schutzkleidung und einer Schutzbrille bedienen. Für Ausbildungszwecke geltern natürlich Ausnahmen und der Auszubildende kann die Säge schon unter 18. Jahren unter der Aufsicht einer Fachperson nutzen. Auch hier ist Schutzkleidung natürlich Pflicht.