Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sollte in jedem Handwerksbetrieb ernst genommen werden. Dieser stellt nicht nur das nicht nur das aktuelle Wohlergehen der Mitarbeiter, sondern auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicher. Es gibt klare gesetzliche Vorschriften, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz regeln. Jeder Handwerksbetrieb muss sich diesen Vorschriften Verpflichten und sicherstellen, dass diese im Betrieb umgesetzt und eingehalten werden. Oftmals stellen gewisse Anforderungen Unternehmer jedoch vor Herausforderungen. Was also gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?
Anforderungen sind branchenspezifisch
Inhaltsverzeichnis
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz unterscheiden sich im Detail bezüglich der jeweiligen Branchen. So hat ein Handwerksbetrieb sicherlich andere Anforderungen zu erfüllen, als etwa die Lebensmittelindustrie. Insgesamt ist das Thema Arbeitssicherheit sehr komplex und die Gesetze, technischen Regeln, Verordnungen und branchenspezifische Vorschriften gelten unabhängig von der Größe des jeweiligen Betriebs. Jeder Unternehmer sollte sich daher mit den individuellen Anforderungen für seine Branche auseinandersetzen, denn bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen drohen erhebliche Bußgelder.
Grundpflichten
Ein Unternehmer hat immer eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Diesbezüglich müssen eine ganze Reihe von Verordnungen und Gesetzen eingehalten werden:
- Verordnungen aus dem Arbeitsschutzgesetz
- Verordnungen aus dem Sozialgesetz
- Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften
- sonstige staatliche Arbeitsschutzvorschriften (Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung)
Generell muss der Arbeitgeber die gefahren in seinem Betrieb ausfindig machen und beurteilen. In der sogenannten Gefährdungsbeurteilung müssen alle möglichen Gefahrenpotenziale festgehalten werden. Anschließend müssen Maßnahmen getroffen werden, die Mitarbeiter vor den jeweiligen gefahren schützen und das Risiko einer Gefahr weitestgehend minimieren. Sofern der Betrieb über mehr als 10 Mitarbeiter verfügt, muss dieser Vorgang detailliert dokumentiert werden, es empfiehlt sich aber auch bei einer kleineren Belegschaft eine Dokumentation anzulegen.
Mitarbeiter unterweisen / Betriebsanweisung
Die für jeden Arbeitgeber geltenden Verpflichtungen finden sich im Arbeitsschutzgesetz unter § 4. Somit muss jeder Beschäftigte sachgemäß eingewiesen und über mögliche gefahren aufgeklärt werden. Sofern die Mitarbeiter nicht in diesem Prozess involviert werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die getroffenen Maßnahmen auch greifen. In einer Betriebsanweisung müssen alle Mitarbeiter auf die Betriebsanweisungen und Vorschriften aufgeklärt werden, insbesondere bei besonderer Gefahrenlage, etwa wenn mit Gefahrenstoffen umgegangen wird. Folgende Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden:
- Gefahrenstoffe
- Gefahren für Umwelt und Mensch
- Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen
- Verhalten im Gefahrenfall
- Erste Hilfe
- Entsorgung der Gefahrenstoffe
Software erleichtert und vereinfacht unser Leben in vielen Bereichen. Auch in Bezug auf die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Handwerksbetrieben können Unternehmer von Software unterstützt werden. Programme wie das RISK-Projekt zur Gefährdungsbeurteilung ermöglichen es, die Anforderungen Punkt für Punkt abzuarbeiten und zu dokumentieren. Nähere Informationen findet man hier: Betriebsanweisung erstellen – passende Software (weitere Infos)
Fazit
Trotz aller Vorschriften und Regelungen ist der Arbeitsschutz in Deutschland auf sehr unterschiedlichem Niveau. In erster Linie hängt die Qualität des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von den Kenntnissen sowie der Einstellung des jeweiligen Unternehmers ab. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfallverhütung und Anlagensicherheit sollten nicht nur per Gesetz eingehalten werden, sondern auch in den Leitmotiven eines jeden Unternehmen auftauchen. Gesunde Mitarbeiter sind die Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.