Unter Sperrmüll verstehen die meisten Wertstoffhöfe sperrige Abfälle, die nicht in die übliche graue Restmülltonne (80 Liter Größe) hineinpassen. Darüber hinaus dürfen diese Abfälle keiner anderen Abfall-Art zuzuordnen sein (z.B. Sondermüll oder Grünschnitt).
Hier einige Beispiele für Sperrmüll:
- alte Schränke
- Tisch und Stuhl
- alte Küchen, inklusive der Arbeitsplatte, der Spüle, etc.
- Regale
- große Gas- und Holzkohlegrills
- weiße Ware (Waschmaschine, etc.)
- Couch- und Sitzgarnituren
- Fernseher / andere Elektronikgeräte
- usw.
Hinweis: Bei den meisten Sperrmüll-Abholungen müssen Möbel so weit wie möglich zerlegt werden.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Bauschutt gehört ebenso wenig zum Sperrmüll, wie z.B. Tür- und Fensterrahmen. Häufig wird vom Verbraucher angenommen, dass Laminat zum Sperrmüll gehört. Es handelt sich jedoch ebenfalls um Bauabfälle.
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