Sperrmüll entsorgen, so geht es

Sperrmüll am Straßenrand
Foto: Xana via Twenty20

Unter Sperrmüll verstehen die meisten Wertstoffhöfe sperrige Abfälle, die nicht in die übliche graue Restmülltonne (80 Liter Größe) hineinpassen. Darüber hinaus dürfen diese Abfälle keiner anderen Abfall-Art zuzuordnen sein (z.B. Sondermüll oder Grünschnitt).

Hier einige Beispiele für Sperrmüll:

  • alte Schränke
  • Tisch und Stuhl
  • alte Küchen, inklusive der Arbeitsplatte, der Spüle, etc.
  • Regale
  • große Gas- und Holzkohlegrills
  • weiße Ware (Waschmaschine, etc.)
  • Couch- und Sitzgarnituren
  • Fernseher / andere Elektronikgeräte
  • usw.

Hinweis: Bei den meisten Sperrmüll-Abholungen müssen Möbel so weit wie möglich zerlegt werden.

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Bauschutt gehört ebenso wenig zum Sperrmüll, wie z.B. Tür- und Fensterrahmen. Häufig wird vom Verbraucher angenommen, dass Laminat zum Sperrmüll gehört. Es handelt sich jedoch ebenfalls um Bauabfälle.

Hier steht, wie man Abfall in Berlin entsorgt: https://abfall-entsorgung.info/recyclinghof-in-der-stadt-berlin-adresse-und-wissenswertes-2/

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