Formatkreissägen wirken auf den ersten Blick sehr bedrohlich. Sie sind groß haben scharfe Blätter und sind meistens nicht intuitiv zu bedienen, sodass man von Anfang an einen Überblick hat, wie das Gerät funktioniert, beziehungsweise wie man sicher dieses Gerät bedient. Daher stellt sich für viele Betriebe die Frage ob man zum Bedienen eines solchen Gerätes eine formelle Ausbildung braucht oder ob dies intern geregelt wird. Damit verbunden ist die Frage wie man am besten Personen an solche Maschinen heranführt.
Formale Ausbildung nicht notwendig
Das Bedienen einer Formatkreissäge ist nicht einheitlich geregelt. Formatkreissägen finden sich meistens in Holzverarbeitungsbetrieben, Tischlereien aber auch immer häufiger in Möbelhäusern, beziehungsweise Einrichtungshäusern. Dadurch dass ein solches Gerät eine weite Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten besitzt, ist es nahezu unmöglich einen allgemeinen Ausbildungsstandard einzuführen. Zumal es auch unterschiedliche Größen von Formatkreissägen gibt. Kleinere Geräte, wie sich häufig in Möbelhäusern zu finden sind, haben nicht eine solch große Komplexität wie dies vielleicht Maschinen in Großbetrieben haben. Daher ist auch die Bedienung einfacher und eine Ausbildung nicht notwendig. Allerdings sollte der Arbeitgeber den Mitarbeiter gut in die Bedienung des Gerätes einführen, da es sich immer noch um eine Maschine handelt, die sehr scharfe Blätter besitzt und an denen man sich sehr einfach verletzen kann. Immer wieder hört man Geschichten von Personen, die nicht ausreichend und fachgerecht in die Funktionen einer Formatkreissäge eingeführt wurden und sich teilweise schwer verletzt haben. Je größer nun dieses Gerät ist, umso intensiver sollte auch die Einweisung in ein solches sein. Dass heißt, dass die Funktionen von großen Maschinen, wie sie in Holzverarbeitungsbetrieben zu finden sind, mehr an den Mann gebracht werden müssen als bei kleineren, unkomplizierteren Geräten. Außerdem empfiehlt es sich nach der Einweisung für einen kurzen Zeitraum ein wachsames Auge auf den Mitarbeiter zu richten, um zu überprüfen, ob dieser den zuvor vermittelten Inhalt verstanden hat und am Gerät anwenden kann. Dies kann auch von versicherungsrechtlichem Standpunkt durchaus relevant sein. Denn bei Schaden der Person kann es als fahrlässig angesehen werden, den Mitarbeiter ohne ausreichende Einweisung an das Gerät zu lassen. Eine Missachtung dessen, kann teuer für den Arbeitgeber werden und schmerzhaft für den Arbeitnehmer werden.