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Ab welchem Alter darf man eine Einscheibenmaschine bedienen?

Gibt es eine Altersbeschränkung bei einer Einscheibenmaschine? Prinzipiell darf jegliche Person die Einscheibenmaschine benutzen die in der Handhabung unterwiesen wurde und mit der Bedienung beauftragt worden ist. Eine Altersbeschränkung bei der Einscheibenmaschine besteht nicht wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Um diese Maschine effektiv einsetzen zu können muß eine ausreichende geistige Reife, Verständnis und Körperkraft der bedienenden Person vorhanden sein. (So die gesetzliche Definition). Bedingt ist also eine Unterweisung in dem Aufbau der Maschine, die Inbetriebnahme und der Wartung. Je mehr Kenntnisse man über den Einsatz der Maschine besitzt umso sicherer ist die Anwendung und der optimierte Einsatz der Einscheibenmaschine. Darüber hinaus wird so der Wert der Einscheibenmaschine und die Lebensdauer um ein Vielfaches erhöht. Wird die gesetzliche Definition für die Anwendung der Maschine erfüllt, so müßen die Bedienungsanleitung und die gesetzlichen Richtlinien zur Unfallverhütung regelmäßige Beachtung finden. Sicherheits und fachtechnisches Arbeiten ist notwendig. Der Gesetzgeber schreibt für die Bedienung der Reinigungsmaschine eine fachliche und gesetzliche Legitimation vor. Damit die Erstinbetriebnahme gelingt erfolgt die Unterweisung durch einen autorisierten Fachmann. Diese Unterweisung beinhaltet die Anwendung erlaubter Reinigungs-und Pflegemittel und die Kenntnis über das Verhalten von chemischen Reaktionen beim Mischen von chemischen Reinigungslösungen. Das heißt, daß keine brennbare Substanzen als Reinigungsmittel eingesetzt werden dürfen. Es dürfen beim Betrieb keine gesundheitsgefährdenden Substanzen freigesetzt werden. Die Unterweisung über den Einsatz des Gerätes schließt die Gefahren von gefährdenden, reizenden, brennbaren, giftigen, brennbaren und entzündlichen Stoffen mit ein. Erfolgt keine Unterweisung durch einen Fachmann so trägt der Betreiber die Verantwortung für den Einsatz des Reinigungsgerätes. Die Maschine darf ohne Genehmigung nicht auf öffentlichen Wegbarkeiten genutzt werden. Ist der Netzanschluß nicht in einwandfreiem Zustand so ist die Inbetriebnahme der Einscheibenmaschine untersagt. Die Instandsetzung des Gerätes darf nur durch entsprechende Kundendienststellen oder durch Fachkräfte, die mit den sicherheitsrelevanten Kriterien vertraut sind durchgeführt werden. Eigenmächtige Veränderungen am Gerät sind untersagt.So lauten die Bestimmungen über die Einsatzbedingungen des Gerätes.