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Terrassendach – Benötige ich eine Baugenehmigung?

nachträglich gebautes Terrassen
Foto: cmeder / depositphotos.com

Die Terrasse ist für viele Eigenheimbesitzer und Mieter einer Erdgeschosswohnung so etwas wie die Verlängerung des Wohnzimmers. Kein Wunder, bietet sie doch eine wunderbare Gelegenheit, in Ruhe an der frischen Luft zu sitzen, auf den eigenen Garten zu schauen und sich an der Schönheit der Natur zu erfreuen.

Im Frühling können Sie hier die ersten warmen Sonnenstrahlen genießen. Im Herbst lassen Sie die warme Jahreszeit hier ausklingen. Und im Sommer spielt sich gerade das Leben vieler Familien überwiegend auf der Terrasse und im Garten ab.

Da passt es, dass einer Umfrage unter Menschen in Deutschland ab 14 Jahren zur Folge rund 36 Millionen Befragte angaben, einen eigenen Garten zu haben. Das sind mehr als 50 Prozent der Befragten. Bleibt die Frage, ob Sie für die Aufwertung Ihrer Terrasse durch ein Terrassendach eine Baugenehmigung benötigen. Leider lässt sich diese Frage in Deutschland nicht so ohne Weiteres mit Ja oder Nein beantworten.

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet, dass die verschiedenen Bundesländer in unterschiedlichen Rechtsbereichen das Sagen haben. Einer dieser Rechtsbereiche ist das Baurecht. Aus diesem Grund lässt sich die Frage, ob ein neues Terrassendach eine Baugenehmigung braucht, auch nicht pauschal beantworten.

Grundsätzlich kann eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes eine solche genehmigungsfreie Errichtung vorsieht und erlaubt. Dabei gibt es allerdings noch einen weiteren Risikofaktor. Das sind örtliche Gegebenheiten. Denn das Baurecht ist in Deutschland nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Die einzelnen Kommunen haben die Möglichkeit, durch entsprechende Bausatzungen selbst noch einmal eigene Regeln zu erlassen. Spätestens an dieser Stelle wird es dann unmöglich, eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Zumal die Regelungen für unterschiedliche Stadtbezirke verschieden gestaltet sein können.

Schon gewusst?

Eine beliebte Regelung in der Bausatzung vieler Gemeinden ist die, dass ein Neubau oder eine bauliche Veränderung an einem Haus in die gewachsene Struktur einer Siedlung passen muss. Bedeutet im Klartext auf ein Terrassendach bezogen: Wenn alle Häuser in der Siedlung ein Terrassendach mit einer Holzkonstruktion haben, wird eine Genehmigung für ein neues Terrassendach mit Aluminiumprofilen nicht erfolgen.

Dazu kommt, dass oftmals auch zwischen dem sogenannten Innenbereich – also dem Bereich innerhalb der Ortschaft – und dem Außenbereich unterschieden wird. Der Außenbereich beginnt direkt hinter dem Ortsausgangsschild. Eine Baugenehmigung für einen Neubau im Außenbereich zu erhalten, ist oftmals schwerer als im Innenbereich. Veränderungen an Häusern im Außenbereich – insbesondere solche wie der Neubau einer Terrassenüberdachung – sind hingegen oftmals leichter umzusetzen.

Unter dem Strich kann man festhalten, dass die Frage, ob für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung notwendig ist, von den folgenden Faktoren abhängig ist:

  • Wie groß ist die Terrassenüberdachung geplant?
  • In welchem Bundesland leben Sie?
  • Leben Sie im Innenbereich oder im Außenbereich einer Kommune?
  • Gibt es für Ihre Wohnsiedlung einen konkreten Bebauungsplan?

Terrassendach Baugenehmigung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich

Bei vielen Eigenheimbesitzern ist die erste Überlegung, ob Sie lieber eine klassische Terrassenüberdachung oder gleich einen richtigen Wintergarten bauen möchten. Wenn Sie sich für einen Wintergarten entscheiden, brauchen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung, weil es sich hierbei um eine Erweiterung des umbauten Raumes handelt.

Anders sieht es bei der Frage nach einer notwendigen Baugenehmigung bei einer Terrassenüberdachung aus. Hier gibt es regional einige Unterschiede. Jedes Bundesland kennt allerdings Regelungen für Varianten von Terrassenüberdachungen ohne Baugenehmigung. Diese haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst. Eine Baugenehmigung für ein Terrassendach ist in den folgenden Bundesländern unter den genannten Bedingungen nicht notwendig:

Baden-Württemberg Hier ist eine Terrassenüberdachung mit einer Grundfläche von maximal 30 Quadratmetern in Innenbereich genehmigungsfrei
Bayern Wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Bayern bauen möchten, darf diese nicht tiefer als 3 Meter sein und die Gesamtfläche von 30 Quadratmetern nicht überschreiten.
Berlin Hier gilt ebenfalls die flächenmäßige Begrenzung auf 30 Quadratmeter und die Begrenzung in der Tiefe für 3 Meter
Brandenburg Maximale Fläche 20 Quadratmeter und maximal umbauter Raum 75 Kubikmeter
Bremen Alle Terrassenüberdachungen bis zu 3 Meter Tiefe sind genehmigungsfrei
Hamburg Bei untergeordneten Überdachungen sowie alle Terrassenüberdachungen bis zu einer Tiefe von 3 Metern und einer Fläche von 30 Quadratmetern
Hessen Hier muss jedes Bauvorhaben von der Baubehörde abgesegnet werden – zumindest muss die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens durch die Baubehörde bestätigt werden
Mecklenburg-Vorpommern Bis zu einer Tiefe von 3 Metern und maximal 30 Quadratmetern Fläche
Niedersachsen 3 Meter Tiefe und maximal 30 Quadratmeter Fläche
Nordrhein-Westfalen 4,5 Meter Tiefe und maximale Fläche von 30 Quadratmetern
Rheinland-Pfalz Maximal 50 Kubikmeter umbauter Raum – die Fläche muss unbeheizt bleiben
Saarland Fläche von maximal 36 Quadratmeter und Tiefe von 4 Meter
Sachsen Fläche maximal 30 Quadratmeter und Tiefe von maximal 3 Meter
Sachsen-Anhalt 30 Quadratmeter Fläche und maximal 4 Meter Tiefe
Schleswig-Holstein 30 Quadratmeter Fläche und maximal 4 Meter Tiefe
Thüringen 30 Quadratmeter Fläche und maximal 4 Meter Tiefe

Doch selbst wenn Ihr Bauvorhaben in Ihrem Bundesland in die Kategorie der genehmigungsfreien Bauvorhaben fällt, kann es dennoch Beschränkungen geben, die Sie in Ihrer Baufreiheit einschränken. Diese wären beispielsweise:

  • Ein örtlicher Bebauungsplan
  • Die Einhaltung der Mindestabstände zum Nachbarn – hier sind in der Regel mindestens 33 Meter Abstand notwendig
  • Geltende Schneelastgrenzen
  • Anforderungen an die Statik
  • Für Ihre Wohngegend zugelassene Baustoffe
  • Brandschutzbestimmungen
  • Möglichkeiten der Belüftung und der Belichtung der hinter der Überdachung liegenden Wohnräume im Haus
  • Steht das Haus womöglich unter Denkmalschutz?

Eine konkrete Antwort, ob die von Ihnen geplante Terrassenüberdachung in all diesen Bereichen zulassungsfähig ist, kann Ihnen nur Ihre zuständige Baubehörde geben. Deshalb sollten Sie auch bei einem eigentlich genehmigungsfreien Bauvorhaben immer einen Beratungstermin bei Ihrem Bauamt vereinbaren und Ihr geplantes Projekt dort einmal vorstellen.

Terrassendach Baugenehmigung – Welche Unterlagen benötige ich?

Die von Ihnen geplante Terrassenüberdachung braucht eine Baugenehmigung? Dann sollten Sie auf jeden Fall die folgenden Unterlagen zusammentragen:

  • Sie müssen den Bauantrag entsprechend ausfüllen. Stellen Sie sicher, dass Sie das richtige Formular Ihres Bundeslandes und ggfls. auch Ihrer Kommune verwenden. In der Regel finden Sie die richtigen Formulare auf dem Internetauftritt Ihrer Kommune.
  • Fügen Sie eine konkrete Beschreibung Ihres Bauvorhabens mit einer entsprechenden Bauzeichnung bei
  • Eine Kostenkalkulation sollte vorhanden sein
  • Lassen Sie vom Statiker eine statische Berechnung fertigen und fügen Sie diese bei
  • Fügen Sie einen aktuellen Lageplan Ihres Grundstückes vom Vermessungsamt bei
  • Legen Sie offen, mit welchen finanziellen Mitteln die Kosten für den Bau getragen werden sollen

Terrassendach ohne Baugenehmigung bauen – diese Bußgelder drohen

Auch hier unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Die meisten Bundesländer erwarten auch bei genehmigungsfreien Bauten zumindest eine Anzeige bei der örtlichen Baubehörde. Erfolgt diese nicht, droht bereits ein Bußgeld, das meist zwischen 100 Euro und 3.000 – 4.000 Euro liegt.

Richtig hoch, können die Bußgelder vor allem dann werden, wenn die Terrassenüberdachung eigentlich genehmigungspflichtig gewesen wäre. Dann kann ein Bußgeld schnell mal zwischen 400 und 7.000 – 15.000 Euro betragen.

Außerdem droht die Verpflichtung zum Rückbau der Terrassenüberdachung. Selbst wenn die Überdachung genehmigungsfähig gewesen wäre, kann eine Strafzahlung festgelegt werden. Verbunden mit der Verpflichtung, eine nachträgliche Baugenehmigung einzuholen.

Fazit

Eine Terrassenüberdachung hat viele Vorteile. Von der leichteren Pflege beliebter Terrassenbeläge wie Holz beispielsweise bis hin zu dem Umstand, dass eine gute Überdachung Ihre Terrasse eben auch bei nassem Wetter nutzbar macht. Doch wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine neue Terrassenüberdachung zu bauen, sollten Sie diese Pläne auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Bauamt besprechen. Andernfalls droht der Bau der Terrassenüberdachung ein teures Vergnügen zu werden.